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BGH, 18.02.1955 - 2 StR 519/54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 23.04.1954 - 2 StR 79/54
Auszug aus BGH, 18.02.1955 - 2 StR 519/54
Sollte das Landgericht allgemein bei solchen Straftaten diese Massnahme wegen öffentlichen Interesses an der Vollstreckung für unangebracht halten, so wäre dies fehlerhaft (BGHSt 6, 298, 301) [BGH 23.04.1954 - 2 StR 79/54]. - BGH, 04.11.1954 - 3 StR 392/54
Auszug aus BGH, 18.02.1955 - 2 StR 519/54
Ausserdem ist zu beachten, dass die angerechnete Untersuchungshaft einer Teilverbüssung gleichsteht und die Strafaussetzung zur Bewährung hinsichtlich der Reststrafe nicht hindert (BGHSt 6, 391).